Impressum

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gem. §6 Teledienstgesätz
M&L-Eventwork
Rothenbergweg 6, D-66636 Tholey - Scheuern
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Geschäftsführung: Volker Lauck-Ueberrhein
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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Geltungsbereich

Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit dem 01.07.2006 und beziehen sich auf sämtliche Leistungen der Firma M&L-Eventwork. Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen de Auftraggeber haben keine Gültigkeit. Der Eintrag des Unternehmens beim Gewerbeamt Tholey erfolgte im Juli 2006.

Vertragsart
Verträge, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen sind nach BGB als Dienst-/ Werkverträge zu betrachten.

Bestätigung
Eine Beauftragung für Arbeiten gilt nur bei weiterer Auftragsbestätigung nach
§ 362 HGB. Diese Auftragsbestätigung wird Vertragsbestandteil im Rahmend es Auftrages.

Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Personenschäden gegenüber dem Auftraggeber nur wenn für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 832 BGB.
Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf Ansprüche Dritter, sofern diese den Schutzbereich des Vertrages eingeschlossen sind. Für Schäden aufgrund von Planungs- und Beantragungsfehlern haftet der Auftragnehmer nur, wenn Ihm vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer ausführlich über den zeitlichen Ablauf und die geplanten Einsatzzeiten im Rahmen eines Projektes zu informieren.Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine ordnungsgemäße und reibungslose Durchführung aller Arbeiten im Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein:technische Pläne und ZeichnungenAdress- und TelefonverzeichnisseDetailzeichnungenFlucht- und RettungswegpläneStatische BerechnungenZeit- und PersonalpläneStromanforderungenMaterial- und TransportlistenDarüber hinaus weitere relevante Unterlagen und Dokumente, die zur Durchführung des Auftrages benötigt werden. Sind Unterlagen nicht ausreichend oder nicht vorhanden, wird die Beschaffung einvernehmlich geklärt.Sofern nicht anders beauftragt, obliegt dem Auftraggeber die Koordination der Arbeiten nach §6 BGV-A1

Pflichten des Auftragsnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Aufgaben verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung aller ihm zur Verfügung stehenden Kenntnisse aus zu führen. Über vertrauliche Informationen ist zwischen Auftragnehmer Stillschweigen vereinbart.

Überwachung von Arbeitgeber – Pflichten
Soweit dem Auftragnehmer vom Auftraggeber oder Dritten Personal zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt wird, ist der Auftragnehmer ohne besondere, schriftliche Vereinbarung nicht Verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu überwachen.
Der Auftragnehmer ist ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet zu unterscheiden, ob es sich bei dem ihm zur Verfügung gestellten Personal um Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Lehrlinge oder sonstige handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, besondere Arbeitszeitreglungen, die für einzelne Personen Geltung haben, dem Auftragnehmer anzuzeigen, die betroffenen Personen zu benennen und die Einschränkungen zu definieren.

Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird in der Auftragbestätigung festgelegt, welche Vertragsbestandteil wird.
Werden über den vereinbarten Leistungen hinaus Leistungen vom Auftraggeber angefordert, sind diese gesondert zu vergüten, sofern nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde. Basis hierfür ist die angefügte Preisliste.
Sofern Leistungen nach Zeiteinheiten, Stückzahlen oder sonstigen Mengeneinheiten erbracht und abgerechnet werden sollen, wird dem Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages ein Leistungsnachweis erbracht. Die Benutzung von, durch den Auftraggeber gestellten Formularen ist grundsätzlich bevorzugt. Sofern der Auftraggeber dem Leistungsnachweiß nicht binnen 10 Werktagen nach dessen Erhalt widerspricht, gilt die nachgewiesene Leistung als erbracht. Bei späteren Widerspruch durch den Auftraggeber obliegt diesem die Beweislast.
Für die Zustellung des Leistungsnachweises und des Widerspruchs genügt die Übertragung per Telefax.

Bereitstellung von Material
Material und Gerät, welches dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erledigung des Auftrages zur Verfügung gestellt wird muss sich einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand befinden.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik ( DIN, ISO, VDE u.ä. ), die allgemein anerkannten arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind einzuhalten. Beinhaltet der Auftrag die Einrichtung eines mechanischen, elektrischen oder elektronischen Systems, ist der Auftraggeber verpflichtet, kompatible Komponenten zur Verfügung zu stellen oder die Funktionsfähigkeit des Systems auf adäquate Weise zu gewährleisten.

Arbeitszeit
Die Arbeitszeit pro Tag beträgt 10 Stunden. Diese Zeit schließt angemessene Pausen zur Erholung und Nahrungsaufnahme ein.

Arbeitssicherheit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über eventuelle Risiken und Gefahren jeder Art am Einsatzort rechtzeitig vor Aufnahme der arbeiten zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich selber angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen ( z.B. PSA ).

Zahlungsziel
Die Form und Frist der Bezahlung der Rechnung wird in der Auftragsbestätigung fest gelegt.

Storno
Wird ein Auftrag vom Auftraggeber storniert, kann der Auftragnehmer einen Teilbetrag der Rechnung vom Auftraggeber einfordern. Dieser Teilbetrag der Rechnung vom Auftragnehmer einfordern. Dieser Teilbetrag ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.30% des Rechnungsbetrages bei Stornierung 10 oder mehr Werktage vor Arbeitsbeginn.50% des Rechnungsbetrages bei Stornierung 5 – 9 Werktage vor Auftragsbeginn.75% des Rechnungsbetrages bei Stornierung 2 – 4 Werktage vor Auftragsbeginn.100% des Rechnungsbetrages bei Stornierung 1 Werktag oder weniger vor Auftragsbeginn.Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus dem für den Auftrag geplanten Zeitraum. Nebenkosten ( Reise- kosten, Spesen etc. ) finden keinen Eingang in die Stornokosten.
Bei Stornierung bereits erbrachte Vorleistungen sind vom Auftraggeber in jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen.

Sonstiges
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmer – Unternehmens.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen und daraus entstehender Verträgen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.
Die Übermittlung von Schriftstücken per Telefax erfüllt die Erfordernis der Schriftform. Die Übermittlung von Informationen, Absprachen und Vereinbarungen, insbesondere zu Punkt 1-5, 8, 11 und 13 dieser AGB per E-Mail erfüllt die Erfordernis der Schriftform nur, wenn die Datensätze ausgedruckt vorgelegt bzw. eine Empfangsbestätigung beigebracht wird. In diesem Sinne verpflichten sich Auftraggeber und Auftragnehmer, alle übermittelten und empfangenen Datensätze im Rahmen eines Auftrages zu archivieren und dem jeweils Anderen zugänglich zu machen. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden, tritt an deren Stelle diejenige Vereinbarung, die den von den Parteien angestrebten Vertragsbedingungen am ehesten entspricht.

Tholey-Scheuern, 01.07.2006
M&L-Eventwork